Rund 62.500 Mindenerinnen und Mindener sind am 9. Mai 2010 zur Landtagswahl aufgerufen. Neu im Vergleich zu den vorherigen Landtagswahlen ist diesmal, dass jede Wählerin/jeder Wähler zwei Stimmen hat. Gewählt werden kann am 9. Mai in 54 Wahllokalen im Mindener Stadtgebiet oder auch per Briefwahl.
"Die Wahlbenachrichtigungen, die die Wähler über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis und das Wahllokal informieren, werden ab 6. April 2010 verschickt", so Helmut Kruse, Leiter des Bürgerbüros und zuständig für die Organisation der Wahlen bei der Stadt Minden. Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auch müssen sie seit mindestens dem 16. Tag (23. April 2010) vor der Wahl ihre Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.
Für die Landtagswahl werden rund 600 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen für die 54 Wahllokale im Mindener Stadtgebiet und die zehn Briefwahlvorstände im Rathaus benötigt. Es sind umfangreiche Arbeiten nötig, um eine Wahl zu organisieren und die Ergebnisse zu ermitteln. Die Beteiligung als Wahlhelfer bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern daher die Möglichkeit, einmal hautnah die Durchführung einer Wahl zu erleben.
Jedes der Wahllokale wird mit einem Wahlvorsteher, einem stellvertretenden Wahlvorsteher, einem Schriftführer und fünf Beisitzern besetzt sein. Die Besetzung der Wahllokale erfolgt mit Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen, Mitgliedern der Parteien und freiwilligen Wahlhelfern und -helferinnen.
Am Tag der Landtagswahl treffen sich alle Wahlhelfer um 7.30 Uhr im jeweiligen Wahllokal und beginnen mit den Vorbereitungen für die Wahl. So werden beispielsweise die Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut. "Auch werden hier die Wahlhelfer in zwei Schichten eingeteilt, ein Wechsel erfolgt dann gegen 13 Uhr", erklärt Kruse. "Zur Auszählung der Stimmen treffen sich jedoch um ca. 17.30 Uhr alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahllokal."
Während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr prüfen die Wahlhelfer mithilfe der Wahlbenachrichtigungskarte, des Personalausweises und des Wählerverzeichnisses, ob die jeweilige Person auch zur Wahl berechtigt ist. Außerdem müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes darauf achten, dass jede wahlberechtigte Person ungestört und unbeobachtet wählen kann. Am Ende der Wahlzeit um 18 Uhr werden die bis dahin verschlossenen Urnen geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. Das ermittelte Ergebnis wird vom jeweiligen Wahlvorsteher anschließend telefonisch an die zentrale Wahlleitung im Rathaus weitergegeben.
Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 15 Uhr in den entsprechenden Briefwahllokalen im Rathaus. Nach Ende der Abschlussarbeiten an den Briefwahlunterlagen beginnen ab 18 Uhr auch die Briefwahlvorstände mit der Ergebnisermittlung.
Bei der Organisation der Wahl und der Besetzung der Wahlvorstände ist die Stadt Minden auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Freiwillige Wahlhelfer können sich per e-Mail an a.saxowsky@minden.de wenden oder per Telefon 0571/89310 bzw. Fax 0571/8911491 melden. Voraussetzung für die Übernahme dieses Ehrenamtes ist ein Alter von 18 Jahren und der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Helfer bekommen für ihren Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro.